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LSG Hamburg, Urteil vom 02.06.2021 - 5 KA 11/18
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an eine Anpassung des individuellen Leistungsbudgets – ILB – eines Facharztes für Radiologie im Hinblick auf den Status einer sogenannten Anfängerpraxis Rechtmäßigkeit der Aufteilung des Arztgruppenkontingents
1. Bei einem bereits zugelassenen Arzt, der aus einer Berufsausübungsgemeinschaft austritt und nunmehr in Einzelpraxis mit einem angestellten Arzt tätig ist, handelt es sich nicht um neu zugelassene Ärzte mit einem Anspruch auf ein individuelles Leistungsbudget in Höhe des arztgruppendurchschnittlichen Leistungsbudgets.
2. Die Aufteilung des Arztgruppenkontingents der Radiologen in ein Unterkontingent für CT-gesteuerte Interventionen und ein Unterkontingent für alle anderen Leistungen verletzt kein höherrangiges Recht.
Normenkette:
SGB V § 87 Abs. 1 S. 1
,
SGB V § 87b Abs. 2
, ,
SGB V § 135 Abs. 2
,
EBM-Ä Nr. 34502
,
EBM-Ä Nr. 34504
,
EBM-Ä Nr. 34505
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
GG Art. 12
Vorinstanzen: SG Hamburg 26.09.2018 S 27 KA 215/14
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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