LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.02.2007 - 2 R 195/06
Unterbrechung der Versicherungspflicht selbstständiger Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Versicherungspflicht selbständig Tätigen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht schon dann unterbrochen, wenn
die tatsächliche Arbeitsleistung vorübergehend entfällt, sondern erst dann, wenn der selbständige Tätigkeit nicht nur kurzfristig
keine Arbeitsleistung im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit erbringt oder wenn eine sonstige Voraussetzung für den Versicherungsschutz
vorübergehend entfällt (hier: Versicherungspflicht eines selbstständigen Lehrers). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Lüneburg 29.03.2006 S 14 RA 107/04