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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007 - 7 AS 22/07, FEVS 58, 539
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Übernahme von Mietschulden bei unangemessener Unterkunft
Die Übernahme von Mietrückständen ist gemäß § 22 Abs. 5 S. 2 SGB II grundsätzlich nicht gerechtfertigt, um eine unangemessen teuere Unterkunft zu sichern. Es ist insbesondere nicht gerechtfertigt, Mietschulden zu übernehmen, die dadurch entstanden sind, dass der Antragsteller trotz Belehrung in einer Unterkunft geblieben ist, für die unangemessen hohe Mietaufwendungen zu erbringen sind und die darauf zurückzuführen sind, dass er in der Vergangenheit die Differenz zwischen den tatsächlichen und den angemessenen Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen konnte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: FEVS 58, 539
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 3 § 22 Abs. 5 S. 1 § 22 Abs. 5 S. 2
Vorinstanzen: SG Hannover 21.12.2006 S 21 AS 1932/06 ER

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