LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.10.2006 - 9 AS 529/06
Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Bei neu in den Bezug tretenden Leistungsberechtigten kommt es bei der Prüfung, ob Mietrückstände nach § 22 Abs. 5 S. 2 SGB
II zu übernehmen sind, nicht auf die Angemessenheit der Wohnung nach dem Grundsicherungsrecht an. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 § 22 Abs. 5 S. 2
Vorinstanzen: SG Hannover 19.07.2006 S 48 AS 833/06 ER