LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.10.2005 - 4 KR 21/02
Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, Werkstudentenprivileg, Fortführung des versicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisses
Ein Beschäftigungsverhältnis bei dem gleichen Arbeitgeber ist nur dann unter die Übergangsvorschrift des §
230 Abs.
4 SGB VI zu subsumieren, wenn nach dem 30.9.1996 in der Regel in jedem Kalendermonat mindestens ein Arbeitseinsatz erfolgt. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Braunschweig 22.01.2002 S 6 KR 124/99