LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.02.2007 - 4 KR 78/05
Beratungspflicht der Krankenkasse bei Krebserkrankung, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme der notwendigen Amtshandlungen zur Herstellung des Zustandes
gerichtet, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsenen Nebenpflichten
ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (hier: Auslösung einer gesteigerten Beratungspflicht durch einen besonderen, langjährigen
Krankheitsverlauf wegen einer Krebserkrankung). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Braunschweig 01.03.2005 S 6 KR 93/02