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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2017 - 19 AS 1459/15
SGB-II-Leistungen Darlehen zum Ausgleich von Energiekostenrückständen Rückführung eines Darlehens durch Aufrechnung
1. Soweit in Teilen der Judikatur vertreten worden ist, die laufende Minderung der Leistung zur Deckung des Regelbedarfes wegen Aufwendungen für ein Darlehen verzehre in verfassungsrechtlich nicht tolerabler Weise den Ansparanteil der Regelleistung, sind nachfolgende höchstrichterliche Rechtsprechung und Kommentierung dem im Hinblick auf gesetzliche Kompensationsmöglichkeiten bei besonderen Bedarfslagen nicht gefolgt.
2. Denn nach nun herrschender Auffassung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Rückführung von Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II bzw. § 22 Abs. 8 SGB II durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 % des maßgeblichen Regelbedarfs während des Leistungsbezuges nach § 42a Abs. 2 S. 1 SGB II.
Normenkette:
SGB II § 24 Abs. 1
,
SGB II § 22 Abs. 8
,
SGB II § 42a Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 03.07.2015 S 12 AS 4012/13
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.07.2015 - S 12 AS 4012/13 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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