Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2015 - 9 AL 83/14
Anspruch auf einen Gründungszuschuss nach Existenzgründung nach dem SGB III; Nachweis einer beabsichtigten Beschäftigungsaufnahme; Ermessensausübung bei der Prüfung eigener Leistungsfähigkeit
1. Die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Beendigung von Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass mindestens an einem Tag im Rahmen der Arbeitslosigkeit Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gegeben war, mithin die Bereitschaft bestand, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
2. Das Bestehen eigener Leistungsfähigkeit (wegen einer besonderen Tragfähigkeit des Unternehmens) kann die Ablehnung eines Gründungszuschusses im Wege der Ermessensentscheidung rechtfertigen.
Normenkette:
SGB I § 39 Abs. 1 S. 1
,
SGB III § 137 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB III § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3
,
SGB III § 138 Abs. 5 Nr. 1
, , ,
SGB III § 93 Abs. 1
,
SGB III § 93 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
, ,
SGB III § 94 Abs. 1
,
SGG § 54 Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Gelsenkirchen 11.02.2014 S 4 AL 330/12
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 11.02.2014 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: