LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.02.2008 - 1 AL 47/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Einbeziehung von Einmalzahlungen bei der Bemessung ab 1.1.2005
Ab dem 1.1.2005 sind bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes im Bemessungsrahmen nur noch Zeiten einer versicherungspflichtigen
Beschäftigung zu berücksichtigen, außer Betracht bleiben alle übrigen Versicherungspflichtverhältnisse, denen ein besonderes
Entgelt zugeordnet ist, z.B. Einmalzahlungen, die bei dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis noch nicht abgerechnet
sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Speyer 28.03.2007 S 5 AL 386/05