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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.10.2021 - 6 U 37/20
Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an das Vorliegen eines Unfallzusammenhangs bei einem Ermüdungsbruch des Mittelfußknochens
Es fehlt an einem naturwissenschaftlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Gesundheitsschaden und dem Unfall, wenn sich nicht feststellen lässt, dass der Unfall im Ablauf notwendige Einwirkung für den Eintritt war – hier im Falle eines Ermüdungsbruches des Mittelfußknochens.
Normenkette:
SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1 und S. 3
Vorinstanzen: SG Halle 20.02.2020 S 23 U 38/18
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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