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LSG Thüringen, Urteil vom 14.03.2013 - 9 AS 1302/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II Leistungen für Unterkunft und Heizung Übernahme von Straßenausbaubeiträgen
1. Die Übernahme von Straßenausbaubeiträgen als Kosten der Unterkunft und Heizung bei selbst genutztem Wohneigentum erfordert die Fälligkeit der Beiträge auch konkret in dem betreffenden Bewilligungsabschnitt und nicht erst im folgenden, nicht streitigen Bewilligungszeitraum.
2. Es ist kein unabweisbarer Bedarf im Rahmen der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zur Übernahme von Straßenausbaubeiträgen bei selbst genutztem Wohneigentum anzunehmen, soweit der Antragsteller nicht nachweist, dass er sich ohne Erfolg um eine Stundungsvereinbarung hinsichtlich der Straßenbaubeiträge bemüht hat.
Normenkette:
SGB II § 2 Abs. 1
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 95
,
SGG § 96
Vorinstanzen: SG Nordhausen 20.08.2010 S 13 AS 2341/09
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 20. August 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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