LSG Thüringen, Beschluss vom 07.03.2006 - 6 SF 960/05
Berufungsklägereigenschaft einer im Handelsregister gelöschten KG
Erfolgt die Löschung einer KG im Handelsregister nach Erlass eines gegen sie ergangenen sozialgerichtlichen Urteils mit anschließender
Berufungseinlegung durch deren Prozessbevollmächtigten, so ist bis zur Vollbeendigung der Tätigkeit eine Gesellschaft bürgerlichen
Rechts Berufungskläger, die durch den ehemaligen Komplementär vertreten wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2006, 672
Vorinstanzen: SG Meiningen 14.12.2004 S 4 KR 330/03