OVG Hamburg, Urteil vom 11.05.2006 - 4 Bf 408/05
»Ist ein mit dem Ziel der Staatsprüfung durchgeführtes Studiums der Rechtswissenschaften - hier an der Bucerius Law School - auf der Grundlage einer einheitlichen Studienordnung zugleich darauf gerichtet, den Grad eines Baccalaureus Legum (LL.B., auch: Bachelor of Law) zu erwerben, und sind auch die für den Erweb dieses Grades erforderlichen Leistungen Teil des Studiums mit dem Ziel der Staatsprüfung, so wird mit dem Erwerb dieses Grades nicht bereits die erste Ausbildung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG berufsqualifizierend abgeschlossen. Erste berufsqualifizierende Ausbildung ist in diesem Fall durchgehend das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Ziel der Staatsprüfung, auch wenn der Grad eines Baccalaureus Legum (LL.B.) berufsqualifizierend sein sollte.«
Fundstellen: DÖV 2007, 395, FamRZ 2007, 309
Normenkette:
BAföG § 7 Abs. 1 Satz 1
Vorinstanzen: VG Hamburg 30.08.2005 2 K 5689/04

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