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BSG, Beschluss vom 25.05.2021 - 13 R 215/20
Antrag auf Gewährung von Zwischenübergangsgeld Entscheidung über eine Berufung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss
Normenkette:
SGG § 153 Abs. 4 S. 1
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 04.08.2020 L 3 R 190/19 , SG Düsseldorf 20.02.2019 S 39 R 161/16
Tenor
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. August 2020 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines noch zu benennenden Prozessbevollmächtigten zu gewähren, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Beschluss wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: