Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 30.10.2019 - 14 AS 329/18
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Qualifizierte Stellungnahme nach einer Anhörungsmitteilung Weitere Anhörungsmitteilung
1. Verfahrensbeteiligten muss mit einer Anhörungsmitteilung Gelegenheit zur Äußerung von etwaigen Bedenken gegeben werden, die sie gegen eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter haben und auch Gelegenheit zur Stellungnahme in der Sache selbst.
2. Wurde nach einer ersten Anhörungsmitteilung in qualifizierter Weise vorgetragen und will das LSG dennoch über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung entscheiden, ist eine erneute Anhörungsmitteilung erforderlich.
3. Unterbleibt eine solche zweite Anhörungsmitteilung, liegt ein die Revisionszulassung rechtfertigender Verfahrensmangel vor.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 153 Abs. 4 S. 2
Vorinstanzen: LSG Hessen 16.11.2018 L 7 AS 581/17 , SG Frankfurt 28.07.2017 S 16 AS 197/15
Auf die Beschwerden der Klägerinnen wird der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. November 2018 - L 7 AS 581/17 - aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: