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BSG, Beschluss vom 12.02.2019 - 5 R 2/19
Anspruch auf Vergabe einer neuen Versicherungsnummer mit geändertem Geburtsdatum Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Vermeintliche Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall
1. Eine vermeintliche Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall aufgrund eines Fehlverständnisses oder Übersehens höchstrichterlicher Rechtsprechung durch das Berufungsgericht begründet keine Divergenz.
2. Die Bezeichnung einer Divergenz setzt die Darlegung voraus, dass das LSG die höchstrichterliche Rechtsprechung in dem angefochtenen Urteil infrage stellt.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 23.11.2018 L 2 R 141/18 , SG Speyer 08.03.2018 S 17 R 137/16
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. November 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: