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BSG, Beschluss vom 16.09.2015 - 6 KA 34/15 B
Regresse wegen der Verordnung von Immunglobulinen für Patienten mit HIV-Infektionen Rüge einer unzulässigen Parteiänderung Partner einer Gemeinschaftspraxis
1. Mit der Rüge einer - vermeintlich - unzulässigen Parteiänderung wird lediglich auf eine fehlerhafte Anwendung von Verfahrensrecht im Einzelfall abgestellt.
3. Der Senat hat bereits entschieden, dass eine bestehende Gemeinschaftspraxis gegenüber der KÄV und den Prüfgremien grundsätzlich berechtigt und verpflichtet ist, die Partner einer Gemeinschaftspraxis aber auch jeder für sich in Anspruch genommen werden können.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 12.11.2014 L 12 KA 17/12 , SG München S 38 KA 950/08
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. November 2014 wird verworfen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 3.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 138 843 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: