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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2016 - 1 AS 4236/16
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Zusicherungspflicht nach Aufnahme eines Elternteils in die eigene Wohnung
Zur Zusicherung nach § 22 Abs. 5 SGB II: Durch die Aufnahme eines Elternteils in die (eigene) Wohnung einer leistungsberechtigten Person, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, wird deren Wohnung nicht zur elterlichen Wohnung.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Freiburg 17.11.2016 S 18 AS 4373/16 ER
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 17.11.2016 aufgehoben, soweit damit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist.
Der Antragsgegner Ziff. 2 wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller im Hinblick auf den beabsichtigten Umzug in die 1-Zimmer-Wohnung in der K. Str. ., E., eine Zusicherung für den Unterkunfts- und Heizungsbedarf für diese Wohnung zu erteilen.
Der Antragsgegner Ziff. 2 hat dem Antragsteller seine außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: