LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2008 - 7 AS 5473/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfebedürftigkeit bei der Deckung des gesamten Bedarfs durch Angehörige
Das Tatbestandsmerkmal der Hilfebedürftigkeit nach § 9 Abs. 1 SGB II entfällt, und es besteht kein Anspruch auf Leistungen,
wenn der gesamte Bedarf eines Hilfesuchenden an Lebensunterhalt und Unterkunft durch tatsächliche Leistungen eines Angehörigen
gedeckt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 1 Abs. 2
,
SGB XII § 19 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 1 § 28 Abs. 1 S. 2
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 1 § 9 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Reutlingen 19.10.2007 S 9 AS 2396/06