LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008 - 8 AS 1358/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bedarfsgemeinschaft, nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte
Leben Ehegatten zwar für nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt und halten sie die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft
dadurch aufrecht, dass sie die sie berührenden wirtschaftlichen Fragen gemeinsam erledigen und gemeinsam über die Verwendung
des Familieneinkommens entscheiden, so kann dies ggf. zusammen mit anderen Umständen dazu führen, dass ein nicht dauerndes
Getrenntleben anzunehmen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 7 § 9
Vorinstanzen: SG Reutlingen 31.01.2007 S 6 AS 1124/05