LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.2007 - 8 AS 4998/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen und der Einkommensberücksichtigung
1. Die Regelungen im SGB II zur Höhe der Regelleistungen und zur Berücksichtigung von Einkommen sind nicht verfassungswidrig.
2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber nicht für jeden einzelnen Leistungsempfänger
nach dem SGB II eine Pauschale nach § 3 Nr. 1 AlgIIV vorgesehen hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 3 Abs. 1 Nr. 1 § 3 Nr. 1
,
GG Art.
1 Abs.
1 Art.
20 Abs.
1 Art.
3 Abs.
1
,
SGB II § 11 Abs. 1 § 11 Abs. 2 Nr. 3 § 20 Abs. 2 § 20 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Mannheim 20.06.2006 S 7 AS 2565/05