LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008 - 8 AS 5912/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Übernahme der Mietkosten bei Mitvertrag
zwischen Angehörigen
Liegt ein schriftlicher Mietvertrag zwischen Mutter und Sohn vor und zahlt der Sohn den Betrag als Miete an seine Mutter,
der ihm von dritter Seite z.B. als Wohngeld zuerkannt worden ist, so liegt kein bürgerlich-rechtlich wirksamer Vertrag zwischen
Angehörigen vor, der der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung zugrunde gelegt werden kann. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 19 § 22
Vorinstanzen: SG Reutlingen 23.10.2006 S 12 AS 4496/05