LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - 1 U 3064/04
Anerkennung einer Anpassungsstörung als mittelbare Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung
Eine Anpassungsstörung mit depressiver Symptomatik kann sich als mittelbare Unfallfolge auch erst geraume Zeit nach dem Unfallereignis
entwickeln, wenn sich durch die unfallbedingte Leistungsinsuffizienz die berufliche Neuausrichtung und persönliche Perspektiven
zerschlagen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 25.03.2004 S 3 U 1493/01