Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2013 - 6 SB 446/13
Schwerbehinderteneigenschaft bei erheblicher Minderung des Kräfte- und Ernährungszustands durch chronischen Darmstörungen
Eine erhebliche Minderung des Kräfte- und Ernährungszustands, die bei chronischen Darmstörungen einen GdB von 50 bedingt, liegt bei einem nur leichten Untergewicht und einem insgesamt ordentlichen Allgemeinzustand nicht vor, zumal wenn keinerlei Therapien durchgeführt werden, so dass der darin zum Ausdruck kommende fehlende Leidensdruck gegen die Einordnung als mittelschwere Störung spricht.
Eine erhebliche Minderung des Kräfte- und Ernährungszustands, die bei chronischen Darmstörungen einen GdB von 50 bedingt, liegt bei einem nur leichten Untergewicht und einem insgesamt ordentlichen Allgemeinzustand nicht vor, zumal wenn keinerlei Therapien durchgeführt werden, so dass der darin zum Ausdruck kommende fehlende Leidensdruck gegen die Einordnung als mittelschwere Störung spricht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB IX § 69 Abs. 1
,
SGB IX § 69 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Freiburg 08.01.2013 S 1 SB 4320/10
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 8. Januar 2013 insoweit aufgehoben, als der Beklagte verurteilt wurde, einen Grad der Behinderung von mehr als 40 seit 1. Juli 2011 festzustellen.
Der Beklagte trägt ein Drittel der außergerichtlichen Kosten des Klägers im Klageverfahren.
Außergerichtliche Kosten des Klägers im Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: