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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2013 - 6 VK 5547/11
Anspruch auf höhere Beschädigtengrundrente nach Amputation des rechten Unterschenkels eines Kriegsgeschädigten mit Schädigungen am linken Bein
Altersbedingte Nachschäden sind bei der Beurteilung des GdS nicht zu berücksichtigen, sie erweitern im Gegensatz zum Spätschaden nicht den wehrdienstbedingten Schaden.
Altersbedingte Nachschäden sind bei der Beurteilung des GdS nicht zu berücksichtigen, sie erweitern im Gegensatz zum Spätschaden nicht den wehrdienstbedingten Schaden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 1 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Heilbronn 21.03.2013 S 2 VK 4215/08
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 14. November 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten im Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.

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