LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008 - 8 AL 1601/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Fiktion der objektiven Verfügbarkeit, Aufhebung der Leistungsbewilligung, Beurteilung der Erwerbsfähigkeit
des Leistungsempfängers
1. Solange bei nicht festgestellter verminderter Erwerbsfähigkeit nicht zweifelsfrei eine nicht mehr als 6-monatige Verminderung
der Leistungsfähigkeit vorliegt, sind die Voraussetzungen für die sich aus § 125 SGB II ergebende Fiktion der objektiven Verfügbarkeit
erfüllt.
2. Es liegt keine wesentliche Änderung im Sinne des § 48 SGB X vor, die zur Aufhebung von Bewilligungsbescheiden berechtigt, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach Erlass einer Bewilligungsentscheidung
ihre Beurteilung in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit eines Leistungsempfängers ändert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 48
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 20.02.2007 S 3 AL 13 98/06