LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2008 - 8 AL 5471/07
Arbeitsförderung, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Anspruch auf Mobilitätshilfe
Wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung und des Umzugs seine die Arbeitslosigkeit beendende Tätigkeit bereits
gewechselt hatte und eine neue Tätigkeit ausübt, so entfällt ein Anspruch auf Mobilitätshilfe nach §
53 SGB III nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 19.09.2007 S 1 AL 854/07