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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2021 - 9 U 4524/18
Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an den Kausalzusammenhang zwischen Unfallfolgen und dem Tod eines Verletzten
Ein Kausalzusammenhang zwischen den Unfallfolgen und dem Tod des Verletzten kann auch dann bestehen wenn die unfallunabhängige Krankheit zwar auch zum Tod geführt hätte, der Tod jedoch (z.B. durch eine unfallbedingt verspätete Feststellung der unfallunabhängigen Krankheit) ein Jahr früher eingetreten ist (im Anschluss an BSG, Urteil vom 23.10.1975 - 2 RU 65/75 -; hier verneint für Zusammenhang zwischen langjähriger unfallbedingter Querschnittslähmung und Lungenkrebserkrankung ).
Normenkette:
SGB VII § 63 Abs. 1 S. 1-2
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 23.11.2018 S 1 U 1098/18
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. November 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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