LSG Bayern, Urteil vom 14.03.2008 - 7 AS 267/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erstattung von Telefon- und Internetkosten
Telefon- und Internetkosten werden von der Regelleistung umfasst. Für eine Erstattung als Zuschuss gibt es im Recht der Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts keine Rechtsgrundlage. Auch als Leistungen zur Eingliederung gemäß §
16 Abs.
1 S. 2 SGB II in Verbindung mit §§
45,
46 SGB III können sie nicht zugesprochen werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 16 Abs. 1 S. 2
,
SGB II § 20 Abs. 2
,
SGB II § 20 Abs. 2a
,
SGB II § 20 Abs. 3
,
,
Vorinstanzen: SG Augsburg 01.08.2007 S 1 AS 872/06