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LSG Bayern, Beschluss vom 23.11.2009 - 12 KA 43/09
Ermächtigung eines Krankenhausarztes für bestimmte Strahlentherapieleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung
Würde die Übernahme der Versorgungslast eines seit Jahren zur strahlentherapeutischen Behandlung mittels Linearbeschleuniger ermächtigten Krankenhausarztes durch eine das Gerät ebenfalls vorhaltende einzige ortsansässige Praxis dort zur Einführung eines Mehrschichtbetriebs von 17 Stunden führen würde und könnten darüber hinaus vorgeschriebene Gerätewartungszeiten und Reparaturen nur durch planungsbereichsferne Praxen aufgefangen werden, so ist ein Bedarf an seiner Teilnahme nach § 116 SGB V für bestimmte Strahlentherapieleistungen weiterhin zu bejahen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 116 S. 2
Vorinstanzen: SG München 30.07.2009 S 28 KA 532/09 ER
I. Die Beschwerde des Beigeladenen zu 7. gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 30. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beigeladene zu 7.

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