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LSG Bayern, Urteil vom 22.10.2012 - 15 VK 15/09
Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz; Anerkennung weiterer Gesundheitsschäden als Schädigungsfolgen
1. Zur Überprüfung eines bestandskräftigen Bescheids unter dem Gesichtspunkt der Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen und der Höhe des Grades der Schädigung.
2. Für die Anerkennung weiterer Gesundheitsschäden als Schädigungsfolgen ist gemäß § 1 Abs. 3 BVG ein wahrscheinlicher Zusammenhang zwischen Militärdienst und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen erforderlich. Wahrscheinlichkeit im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, dass nach der geltenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht. Eine - abstrakte oder konkrete - Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs reicht nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 1 Abs. 3
,
SGB X § 44
Vorinstanzen: SG München 06.08.2009 S 30 V 17/07
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 6. August 2009 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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