Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 31.01.2017 - 5 KR 471/15
Krankenversicherung Elektrorollstuhl als Sachleistung Genehmigungsfiktion eines Verwaltungsakts Fiktionsfähiger Antrag
1. Durch die Genehmigungsfiktion gilt die Genehmigung der beantragten Leistung durch einen fingierten Verwaltungsakt als erlassen.
2. Damit die Leistung im Rechtssinne nach Ablauf der Frist als genehmigt gelten kann, bedarf es eines fiktionsfähigen Antrags.
3. Da der Verwaltungsakt nicht erlassen, sondern fingiert wird, muss sich der Inhalt der fingierten Genehmigung aus dem Antrag in Verbindung mit den einschlägigen Genehmigungsvorschriften hinreichend bestimmen lassen.
4. Die Fiktion kann nur dann greifen, wenn der Antrag so bestimmt gestellt ist, dass die auf Grundlage des Antrags fingierte Genehmigung ihrerseits im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB X hinreichend bestimmt ist.
Normenkette:
SGB V § 13 Abs. 3a S. 6
,
SGB X § 33 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Nürnberg 24.09.2015 S 7 KR 345/15
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24.09.2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte zur Sachleistung eines Elektrorollstuhls B 500 des Herstellers Otto Bock verurteilt wird.
II.
Der Bescheid der Beklagten vom 03.12.2015 wird aufgehoben.
III.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch der Berufung.
IV.
Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: