Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2021 - 31 AS 445/21
Vorläufige Leistungen nach dem SGB II Aufenthalt zur Arbeitssuche Voraussetzungen eines Leistungsausschlusses
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 24.03.2021 S 200 AS 1257/21 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 24. März 2021 wird hinsichtlich der Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen.
Auf die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor dem Sozialgericht wird der Beschluss des Sozialgerichts vom 24. März 2021 geändert und dem Antragsteller Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung der Rechtsanwält*innen, K-M-Straße ,
Dem Antragsteller wird zudem für das Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwält*innen, K-M-Straße , Berlin beigeordnet.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: