LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2008 - 7 B 10/08
Zulässigkeit eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Honorarberichtigungsbescheid
Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen, kann ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung
an §
86a Abs.
3 S. 2
SGG nur dann Erfolg haben, wenn die Vollziehung für den Antragsteller eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen
gebotene Härte zur Folge hätte (hier: Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Honorarberichtigungsbescheid
nach Plausibilitätsprüfung). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Potsdam 07.01.2008 S 1 KA 171/07 ER