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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.02.2018 - 3 U 92/15
Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung Kausalität und Beweismaßstab Aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand
1. Für die Feststellung einer Berufskrankheit ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung und zwischen der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung erforderlich.
2. Die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß müssen i.S.d. "Vollbeweises" nachgewiesen sein.
3. Der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Erkrankungen ist Grundlage für die Kausalitätsbeurteilung.
Normenkette:
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin S 67 U 712/11
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch fürs Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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