LSG Chemnitz, Urteil vom 13.03.2008 - 2 U 86/06
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall, Begriff des unmittelbaren Weges
Unmittelbarer Weg im Sinne des §
8 Abs.
2 Nr.
1 SGB VII ist auch dann der entfernungsmäßig kürzeste Weg, wenn zunächst ein längerer, aber verkehrsgerechter Weg eingeschlagen wurde,
dieser verkehrsgerechte Weg jedoch an einem Zwischenpunkt verlassen wurde, um von hier aus den kürzeren Weg zum Zielpunkt
zu nehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Dresden 16.03.2006 S 5 U 151/04