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LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.06.2021 - 14 AS 255/17
Anrechnung von Kindergeld als Einkommen Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II Rechtsgrundlose Nachzahlungen sind keine bereiten Mittel
Eine Nachzahlung von Kindergeld für Zeiten mit Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, die sich wegen Missachtung von § 74 Abs 2 EStG iVm § 107 Abs 1 SGB X (Erfüllungsfiktion) als rechtsgrundlos darstellt, ist von Anfang an mit einer vollumfänglichen Erstattungspflicht belastet, die für ihre Entstehung keines (konstitutiven) Erstattungs-Verwaltungsaktes der Familienkasse bedarf. Eine derartige Zahlung führt nicht zu bereiten Mitteln und ist daher im Rahmen von § 11 SGB II nicht als Einkommen anspruchsmindernd anzurechnen.
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Neubrandenburg 07.12.2016 S 3 AS 316/16
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im zweiten Rechtszug. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Sozialgerichts.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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