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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.09.2021 - 12 R 159/20
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Leistungsvermögen für die Tätigkeit eines Bauingenieurs Sechsstufenschema des BSG Zeitpunkt nach dem Beginn einer Arbeitsunfähigkeit
Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 SGB V erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der "während des Bezuges von Krankengeld" liegt (Anschluss an BSG, U. v. 04. Juni 2019 - B 3 KR 15/18 R -, BSGE 128, 179).
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Bremen 26.10.2020 S 47 R 1/19
Tenor
Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bremen vom 26. Oktober 2020 und der Bescheid der Beklagten vom 29. Juni 2018 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 24. August 2018 und des Widerspruchsbescheides vom 28. November 2018 geändert.
Die Beklagte wird verpflichtet,
1. dem Kläger eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ausgehend von einem Leistungsfall am 19. Oktober 2016 bereits ab dem 1. November 2016 zu gewähren und
2. die dem Kläger mit Bescheid vom 29. Juni 2018 zuerkannte Nachzahlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auch hinsichtlich des zunächst der Beigeladenen zugesprochenen Teilbetrages von 6.376,69 € an den Kläger persönlich auszubezahlen.
Im Übrigen werden die Berufung zurückgewiesen und die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers aus beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.

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