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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.05.2021 - 13 AS 152/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Haushaltsgemeinschaft - Hilfebedürftigkeit - Zurückverweisung der Sache an das Sozialgericht
1. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit darf der Zufluss von Einkommen nicht unterstellt werden. Auch rechtfertigt allein der Umstand, dass das Lebensnotwendige auch ohne SGB II-Leistungen offenbar gesichert war, nicht die Annahme fehlender Hilfebedürftigkeit (Anschluss an BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 14 AS 31/08 R).
2. Die Notwendigkeit einer umfangreichen und aufwändigen Beweisaufnahme als Voraussetzung für eine Zurückweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht kann dann zu bejahen sein, wenn Bedarfe und Einkommen für eine Vielzahl von Leistungsmonaten festzustellen sind und das Sozialgericht überhaupt keine Ermittlungen, an die angeknüpft werden könnte, durchgeführt hat.
Normenkette:
§ 103 SGG
,
§ 159 Abs 1 Nr 2 SGG
,
§ 9 SGB II
Vorinstanzen: SG Stade 07.12.2020 S 32 AS 226/17
Tenor
Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stade vom 7. Dezember 2020 wird aufgehoben, soweit er die Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 17. September 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. November 2019 betrifft.
Der Rechtsstreit wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Stade zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: