LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.09.2005 - 2 B 40/04
Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren wegen Nichtübernahme von Gutachterkosten
Auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind in einem Beschwerdeverfahren wegen Nichtübernahme der Kosten eines Gutachtens
nach §
109 SGG der Landeskasse aufzuerlegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RVG § 18 Nr. 5
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