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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.05.2021 - 13 SB 40/20
Mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Bemessung eines GdB als tatrichterliche Aufgabe
Im Regelfall ist in Konstellationen eines führenden Einzel-GdB von 30 und zweier Einzel-GdB von 20 die Annahme der Schwerbehinderteneigenschaft nur in begründeten besonderen Fällen möglich, eine Gesamtabwägung im Einzelfall führt häufiger zur Annahme eines GdB von 40.
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Oldenburg 18.02.2020 S 29 SB 180/16
Tenor
Das Urteil des SG Oldenburg vom 18. Februar 2020 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin 1/4 der notwendigen Kosten des Widerspruchsverfahrens, im Übrigen keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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