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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.01.2016 - 12 AS 1403/15
Krankenversicherungsbeiträge Kein Übernahmeanspruch Missbräuchliche Rechtsverfolgung
1. Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung liegt vor, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als aussichtslos angesehen werden muss.
2. Dies ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die zu entscheidenden Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt sind und trotz eindeutiger entsprechender Hinweise des Gerichts der Rechtsstreit fortgeführt wird.
Normenkette:
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Duisburg 05.08.2015 S 33 AS 2873/15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 05.08.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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