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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.05.2021 - 2 AS 1410/19
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Kein Vertrauensschutz bei der Berücksichtigung von Ausgabepositionen im Rahmen der Erzielung von Einkommen durch selbständige Tätigkeiten
Der Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsteht für jeden neuen Bewilligungsabschnitt. Es besteht kein Vertrauensschutz auf eine unveränderte Beurteilung rechtlicher Zusammenhänge durch den Leistungsträger – hier im Falle der Berücksichtigung einzelner Ausgabepositionen im Rahmen der Erzielung von Einkommen durch selbständige Tätigkeiten.
Normenkette:
SGB II a.F. § 40 Abs. 2
,
SGB II § 41 Abs. 1 S. 4
,
SGB III § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und S. 2-3
,
Alg II-V
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 08.07.2019 S 19 AS 4974/16
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.07.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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