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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.02.2021 - 8 BA 163/20
Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen einen Beitragsbescheid Anforderungen an die Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers Keine Begründung der Eilbedürftigkeit aufgrund der Wahrscheinlichkeit einer Erteilung früherer Feststellungsbescheide zur Versicherungsfreiheit
Aus der vom Antragsteller angenommenen überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer früheren Erteilung von Feststellungsbescheiden zur Versicherungsfreiheit kann nicht unmittelbar auf die Begründetheit eines Eilantrags geschlossen werden.
Normenkette:
SGG § 86a
,
SGB V § 9
,
BVV § 11
Vorinstanzen: SG Köln 28.09.2020 S 30 BA 116/20 ER
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.9.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 24.528,28 Euro festgesetzt.

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