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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.05.2021 - 10 U 521/20
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an den Eintritt eines Gesundheitserstschadens – hier im Falle eines Sprunggelenkschadens während eines Fußballspiels
Ein für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls erforderlicher Gesundheitserstschaden im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII kann nicht festgestellt werden, wenn keine Befunde bzw. ärztliche Dokumentationen vorliegen – hier im Falle eines Sprunggelenkschadens bzw. einer behaupteten Sprunggelenkfraktur während eines Fußballspiels im Jahr 1986. Zeitungsberichte genügen zum Nachweis eines Gesundheitsschadens nicht.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 06.10.2020 S 14 U 436/19
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.10.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten.

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