LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.09.2005 - 3 ER 79/05 AS
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für Streitigkeiten aus Ein-Euro-Jobs
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende über öffentlich-rechtliche
Streitigkeiten. Das gilt auch für Streitigkeiten über Rechte und Pflichten, die sich aus im öffentlichen Interesse für zusätzliche
Arbeiten begründeten Beschäftigungsverhältnissen mit Aufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) ergeben. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 16 Abs. 3 S. 2
,
Vorinstanzen: SG Koblenz 19.08.2005 S 13 ER 140/05 AS