LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.10.2006 - 5 ER 185/06 KR
Widerspruch und Klage gegen Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft, aufschiebende Wirkung
Wird gegen die Feststellung der Krankenkasse, dass die freiwillige Mitgliedschaft nach §
191 S. 1 Nr. 3
SGB V beendet ist, Widerspruch und Klage erhoben, so liegt keine aufschiebende Wirkung mit der Folge vor, dass die Krankenkasse
weiterhin Leistungen erbringen müsste. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2007, 538
Vorinstanzen: SG Mainz 31.07.2006 S 8 ER 135/06 KR