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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.08.2021 - 2 AS 409/21
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - österreichischer Staatsangehöriger - Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus dem FürsAbk AUT
Es besteht ein Gleichbehandlungsanspruch österreichischer Staatsangehöriger mit Inländern gemäß Art 2 Abs 1 des Deutsch-Österreichischen Fürsorgeabkommens (juris: FürsAbk AUT) auf Fürsorgeleistungen im Sinne des Abkommens. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind Fürsorgeleistungen im Sinne von Art 1 Nr 4 FürsAbk AUT. Hilfebedürftige österreichische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind von Leistungen nach dem SGB II nicht ausgeschlossen.
Normenkette:
§ 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II
,
Art 2 Abs 1 FürsAbk AUT
,
Art 1 Nr 4 FürsAbk AUT
Vorinstanzen: SG Halle 09.07.2021 S 23 AS 662/21 ER
Tenor
Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 09. Juli 2021 wird aufgehoben. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 11. bis 30. Juni 2021 364,00 Euro und für den Zeitraum vom 01. Juli bis 31.12.2021 monatlich 546,00 Euro vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu gewähren.
Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten.
Die Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung des Prozessbevollmächtigten werden abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: