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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2017 - 4 AS 27/15
Privatentnahme; Gewinn; Einkommen aus Gewerbebetrieb; selbständige Tätigkeit; Einkommen; Entnahme aus dem Betriebsvermögen; Verluste des Gewerbebetriebs; Eiscafé; Einkommensanrechnung
Privatentnahmen aus einem vom Leistungsempfänger geführten Unternehmen sind jedenfalls dann nicht als Einkommen iSv § 11 SGB II zu berücksichtigen, wenn im laufenden Geschäftsjahr kein Gewinn erwirtschaftet worden ist. In dieser Konstellation beruht die Entnahme allein auf der Verfügungsbefugnis des Selbstständigen über sein Betriebsvermögen und beinhaltet ausschließlich einen Zugriff auf die Substanz des Unternehmens.
Normenkette:
SGB II § 11
,
SGG § 153 Abs. 2
,
Alg II-V § 4 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 10.12.2014 S 14 AS 853/13
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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