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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2017 - 4 AS 28/15
Einkommen; Einkommen aus Gewerbebetrieb; Einkommensanrechnung; Eiscafé; Entnahme aus dem Betriebsvermögen; Betriebsvermögen; Verfügung über Vermögen; Gewinn; Privatentnahme; selbständige Tätigkeit; Verluste des Gewerbebetriebs
Privatentnahmen aus einem vom Leistungsempfänger geführten Unternehmen sind jedenfalls dann nicht als Einkommen iSv § 11 SGB II zu berücksichtigen, wenn im laufenden Geschäftsjahr kein Gewinn erwirtschaftet worden ist. In dieser Konstellation beruht die Entnahme allein auf der Verfügungsbefugnis des Selbstständigen über sein Betriebsvermögen und beinhaltet ausschließlich einen Zugriff auf die Substanz des Unternehmens.
Normenkette:
Alg II-V § 4 Abs. 3
,
SGB II § 11
,
SGG § 153 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 10.12.2014 S 14 AS 863/13
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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